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Dein Erbe hilft Leben zu retten

Selbstverständlich ist die Gestaltung deines Testamentes deine ganz persönliche Angelegenheit. Es gibt eine Menge Möglichkeiten, wie ein Testament formuliert werden kann. Das Wichtigste für dich ist sicherlich die Frage, wen du im Testament bedenken möchtest.

Oft ist es so, dass neben Familie, Freunden und anderen Menschen, auch eine Hilfsorganisation berücksichtigt werden soll. Du kannst dich dafür entscheiden, die DLRG Bad Salzig als Erbin in deinem Testament zu berücksichtigen und mit deiner Testamentsspende langfristig etwas bewirken. Wir sind für dich da und unterstützen dich gerne bei deiner Entscheidung.

Du kannst uns jederzeit kontaktieren:
telefonisch unter +49 (6741) 2566 oder per E-Mail an spenden@bad-salzig.dlrg.de

 

Vererben

Es ist wichtig, dass die Entscheidung über den Nachlass frühzeitig und bei klarem Verstand getroffen wird. Nur so kannst du bestimmen, was nach deinem Tod mit deinem Erbe geschehen soll. Solltest du niemanden eintragen haben, dann greift die gesetzliche Erbfolge.

Hast du dich schon damit auseinandergesetzt, ob für dich die gesetzliche Erbfolge das Richtige ist? Oder würdest du lieber eine besonders nahestehende Person in dein Erbe aufnehmen?

Möglicherweise möchtest du ja auch die DLRG, eine gemeinnützige Organisation, in deinem Testament bedenken.

Wir unterstützen dich gerne bei allen Fragen bezüglich einer Testamentsspende.

 

Die gesetzliche Erbfolge

Nach der gesetzlichen Erbfolge erben nach deinem Tod deine „Blutsverwandten“ und dein Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner. Außerdem zählen nichteheliche Kinder und adoptierte Kinder ebenfalls zu den gesetzlichen Erben.

Solltest du kein Testament angefertigt haben, so erbt dein Ehepartner die eine Hälfte (50%) des Vermögens und deine Kinder zu gleichen Teilen die zweite Hälfte (25%). Sollte ein Kind bereits verstorben sein, so Erben die Enkel. Falls es so sein sollte, dass keine Kinder existieren, dann erhöht sich das Erbe deines Ehepartners auf drei Viertel (75%). Den Rest erben dann die Verwandten 2. Ordnung. Hierbei handelt es sich um die Geschwister oder Eltern und danach um deren Kinder. Sollte es keine Angehörigen geben, dann erbt der Staat.

Soll letzteres nicht eintreten, dann ist es wichtig, dass du ein Testament anfertigst. Hier kannst du genau angeben, wer was erbt.

 

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