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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Bad Salzig e.V. findest du hier .
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Organe des Fördervereins sind
der Vorstand und
die Mitgliederversammlung.
Die Mitgliederversammlung legt die Richtlinien für die Tätigkeit fest und behandelt grundsätzlich alle Angelegenheiten des Fördervereins. Sie nimmt die Berichte des Vorstandes und der Kassenprüfer entgegen und ist zuständig für:
- die Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Entscheidung über Anträge, Satzungsänderungen, Auflösung des Fördervereins
- Verleihung der Ehrenmitgliedschaft
Der Vorstand besteht aus:
- dem Vorsitzenden
- dem stellvertretenen Vorsitzenden
- dem Schatzmeister
- bis zu zwei Beisitzern.
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Fördervereins zuständig, soweit sie nicht durch Satzung einem anderen Organ übertragen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Leitung des Fördervereins
- Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung
- Ausführen von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
- Verwaltung des Vereinsvermögens und Rechnungslegung gegenüber der Mitgliederversammlung
- Beschlussfassung über Aufnahme von Mitgliedern
Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:
- das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,
- das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,
- das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,
- das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO,
- das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO und
- Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DS-GVO.
Den Organen des Fördervereins oder sonst für den Förderverein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Förderverein hinaus.
Die ursprüngliche Satzung ist durch die Gründungsversammlung am 04. Dezember 2015 beschlossen worden. Sie wurde zuletzt geändert in der Mitgliederversammlung vom 31. März 2019.
Boppard-Bad Salzig, 31. März 2019
Die Satzung des Fördervereins der DLRG-Ortsgruppe Bad Salzig e.V. als PDF-Format zum Download erhalten Sie >hier<.
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